Rahmenbedingungen

Diese Informationen gelten für gesetzlich Versicherte:

Im Rahmen eines Erstgesprächs („psychotherapeutische Sprechstunde“, auch mehrere Termine möglich) schildern Sie Ihre Problematik und ich berate Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten. Das kann bedeuten, dass ich Ihnen eine ambulante Psychotherapie empfehle und selbst in absehbarer Zeit einen Therapieplatz anbieten kann, Sie auf meine Warteliste schreibe oder Sie bei der Suche nach einem freien Platz bei meinen Kollegen unterstütze. Manchmal ist aber auch eher eine tagesklinische oder stationäre Therapie angezeigt, oder ich empfehle Ihnen, sich an eine psychiatrische Praxis, eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe zu wenden.

Wenn Sie sich entscheiden, eine ambulante Psychotherapie bei mir zu beginnen, können wir uns noch zu 2-4 weiteren „probatorischen Sitzungen“ treffen, bei denen wir ein gemeinsames Verständnis Ihrer Probleme erarbeiten und Therapieziele formulieren. Wenn wir am Ende dieser „Probatorik“ beide das Gefühl haben, gut miteinander arbeiten zu können, beantragen wir bei Ihrer Krankenkasse eine Kurz- oder Langzeittherapie. In der Regel sehen wir uns dann ein Mal wöchentlich für 50 Minuten.

In einer akuten Krise kann auch eine Akuttherapie begonnen werden. Wenn später eine Kurz- oder Langzeittherapie daraus wird, werden die Stunden aus der Akuttherapie angerechnet.

Diese Informationen gelten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Private Versicherungen erstatten Psychotherapie sehr unterschiedlich. Bitte lesen Sie in Ihren Vertragsbedingungen nach. Manche Versicherer erstatten zum Beispiel ein bestimmtes Stundenkontingent pro Jahr, andere erstatten Psychotherapie anteilig. Gegebenenfalls nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und fragen Sie nach, was genau erstattet wird und ob ein Antrag gestellt werden muss.

Diese Informationen gelten für Selbstzahler:

Manche Patienten möchten die Kosten für eine Therapie selbst bezahlen. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ.

Neben Coaching und Beratung z.B. in schwierigen beruflichen und privaten Situationen oder bei Schwierigkeiten mit wichtigen Lebensentscheidungen biete ich auch Paarberatung an. Coaching, Beratung und auch Paarberatung sind keine Leistung der Krankenkassen und müssen immer selbst bezahlt werden. Diese Leistungen rechne ich ebenfalls nach GOÄ ab. Bei Interesse und Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

Allgemeine Rahmenbedingungen:

Sie können Termine telefonisch oder per Mail vereinbaren. Bestätigte Termine per Mail sind genauso verbindlich wie telefonisch oder persönlich vereinbarte Termine. Wenn Sie Ihre Stunde nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte in jedem Fall ab. Wenn Sie dies so früh wie möglich tun, kann ich den Termin meistens jemand anderem zur Verfügung stellen.